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Allgemeine Teilnahmebedingungen
Anmelden können Sie sich im Skischulbüro direkt schriftlich, per Telefon, per Fax, via E-Mail oder über unser Buchungsformular im Internet.
Mit der Anmeldung werden folgende Teilnahmebedingungen anerkannt: Zahlung/Teilnehmerausweis Zahlungen sind bei der Kursanmeldung bar, mit Überweisung oder per Bankeinzug zu leisten. Der Veranstalter ist berechtigt, die Leistung zu verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages vom Teilnehmer zu verlangen, wenn dieser sich mit der Zahlung des Kurspreises im Rückstand befindet. Leistungen und Preise Unser Kurspreis beinhaltet keine Liftkosten. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise aus wichtigen, unvorhersehbaren und nachgewiesenen Gründen zu ändern, sofern der Kurstermin mehr als 3 Monate nach Vertragsabschluss liegt. Rücktritt Ihr Rücktritt wird wirksam an dem Tag, an dem die Rücktrittserklärung bei uns eingeht. Ihr Rücktritt wird erst nach Erhalt unserer Rücktrittsnummer gültig. Treten Sie von einem gebuchten Kurs oder einer gebuchten Reise zurück, so entstehen Ihnen folgende Kosten: bis 14 Tage vor Kursbeginn 20 % des Kurspreises ab 14 Tage vor Kursbeginn 30 % des Kurspreises ab 7 bis 4 Tage vor Kursbeginn 50 % des Kurspreises ab 3 Tage bis Kursbeginn 85% des Kurspreises Eine Vergütung für versäumte Kurs- und Reisetage wird rückwirkend nicht erstattet! Kursrücktritt-Service Bei Buchung unseres Rücktritt-Service gelten die gesonderten Teilnahmebedingungen dieses Service. Bei Storno bzw. im Versicherungsfall, fallen 25,-€ Bearbeitungsgebühr an. Rücktritt durch den Veranstalter Wird eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, den Kurs oder die Reise bis 5 Tage vor Beginn abzusagen. Den bezahlten Reise-/Kurspreis erhalten Sie unverzüglich zurück.
Absage oder verschieben des Kursortes wegen Schneemangel Unsere Kurse werden bei ausreichender Schneelage am Brauneck/Streidlhang in Lenggries durchgeführt. Bei nicht ausreichender Schneelage weichen wir auf ein nahegelegenes Skigebiet aus, so dass die tatsächliche Unterrichtszeit nicht darunter leidet. Erfordern die aktuellen Schnee- bzw. Wetterbedingungen eine kurzfristige Programmänderung bieten wir ihnen einen möglichen Ausweichtermin an. Sollten wir ihnen keinen angemessenen Ausweichtermin anbieten können werden unter Umständen bezahlte Kursgebühren zurückerstattet. Abholung an unseren Bushaltestellen Der Veranstalter ist berechtigt, bei weniger als 5 Teilnehmern an einer Haltestelle die Abholung an die nächstgelegene Haltestelle zu verlegen. Haftung Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr, die Skischule übernimmt keine Haftung bei Unfällen, Verspätung, Verlust, Verletzung und schlechter Witterung. Die Haftung des Veranstalters ist auf den dreifachen Kurspreis beschränkt, - soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder - soweit der Veranstalter für einem dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Busunternehmer ist nicht Erfüllungsgehilfe des Veranstalters. Für diesen wird nicht gehaftet. Versicherungen Zur Vermeidung von Verlusten aus unverschuldeten Stornos empfehlen wir die Buchung unseres Kursrücktritt-Services §1 Leistungen 1. Die Sportschule leistet Entschädigung: a) bei Nichtantritt des Kurses für die gesamten, bereits entrichteten Kursgebühren; b) bei Abbruch des Kurses anteilig nach Kurstagen für die bereits entrichteten Gebühren. 2. Die Sportschule ist im Umfang von Ziffer 1 leistungspflichtig, wenn infolge eines der nachstehend genannten wichtigen Gründe entweder die Kursunfähigkeit des Teilnehmers nach der allgemeinen Lebenserfahrung zu erwarten ist oder ihm der Antritt des Kurses oder dessen planmäßige Beendigung nicht zugemutet werden kann: a) Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des Kursteilnehmers, seines Ehegatten, seiner Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern oder, wenn der Kurs für 2 Personen gemeinsam gebucht wurde, der zweiten Person, vorausgesetzt, dass diese gleichfalls versichert ist. b) Schwangerschaft einer Kursteilnehmerin § 2 Ausschluss 1. Die Sportschule ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn für den Kursteilnehmer der Servicefall bei Abschluss voraussehbar war oder der Kursteilnehmer ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. § 3 Obliegenheiten im Servicefall 1. Der Kursteilnehmer ist verpflichtet: a) der Skischule den Eintritt des Servicefalles unverzüglich mitzuteilen und gleichzeitig gegen Erhalt einer Stornonummer den Kurs im Skischulbüro zu stornieren; b) der Skischule jede gewünschte sachdienliche Auskunft zu erteilen und ihr alle erforderlichen Beweismittel von sich aus zur Verfügung zu stellen, insbesondere ärztliche Atteste über Krankheiten, Unfälle bzw. Schwangerschaft im Sinne von §1 Ziffer 2 unter Angabe der Buchungsnummer und der Bankverbindung einzureichen. 2. Verletzt der Kursteilnehmer eine der vorstehenden Obliegenheiten, so ist die Skischule von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Stand: Oktober 2011
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